Widerspruch


Pflegegrad Widerspruch: So gehen Sie vor

Wenn Sie mit dem Feststellungsbescheid zu Ihrem Pflegegrad nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, Widerspruch einzulegen. Hier sind die Schritte, die Sie beachten sollten:

 

1. Widerspruch einlegen

Prüfen Sie den Bescheid gründlich und notieren Sie sich die Punkte, mit denen Sie nicht einverstanden sind.

Formulieren Sie Ihren Widerspruch schriftlich und begründen Sie Ihre Einwände klar und präzise.

Reichen Sie den Widerspruch innerhalb der Frist von einem Monat nach Erhalt des Bescheids ein.

 

2. Unterstützung suchen

Es kann hilfreich sein, Unterstützung von Fachleuten oder Beratungsstellen in Anspruch zu nehmen.

Ich erstelle Ihnen gerne ein unabhängiges und umfangreiches Widerspruchsgutachten, in einem persönlichen Gespräch oder per Videokonferenz, welches Sie bei dem Widerspruch mit einreichen dürfen. Dieses dient dem MD oder Medicproof als Grundlage. Sie erhalten selbstverständlich eine zweite Ausführung, damit Sie sich während der zweiten Begutachtung sicher fühlen.

 

3. Dokumentation sammeln

Erfassen Sie relevante Unterlagen, wie ärztliche Gutachten oder Pflegeberichte, die Ihre Ansprüche untermauern.

Beziehen Sie Beweise ein, die Ihre Pflegebedürftigkeit dokumentieren.

 

4. Geduld haben

Der Widerspruchsprozess kann einige Zeit in Anspruch nehmen. Seien Sie geduldig und stellen Sie sicher, dass Sie alle angeforderten Informationen rechtzeitig bereitstellen.

 

Einen Widerspruch können Sie kostenlos selbst einlegen, sollten Sie einen Anwalt hinzu ziehen, müssen Sie mit Kosten rechnen. Die Kosten für ein unabhängiges Widerspruchsgutachten müssen Sie ebenfalls selber tragen, was ich Ihnen gerne erstelle.